Zuletzt aktualisiert am 2. März 2026
Steigende Netzentgelte, höhere Umlagen und zunehmende Anforderungen an die Netzstabilität führen dazu, dass Stromkosten für Gewerbe, Mittelstand und Industrie weiter steigen. Besonders der Leistungspreis – also die Kosten pro Kilowatt Jahreshöchstleistung – entwickelt sich für viele Unternehmen zu einem zentralen Kostentreiber.
Eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten zur Reduzierung dieser Kosten ist die atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Richtig umgesetzt lassen sich Einsparungen von 20 bis 40 Prozent der Netzentgelte erzielen – in vielen Fällen mehrere zehntausend Euro pro Jahr.
Warum Netzentgelte 2025/2026 weiter steigen – und was Unternehmen jetzt tun können
Netzentgelte machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus. Neben Beschaffungskosten und Umlagen wirken sich insbesondere folgende Faktoren auf die Höhe der Entgelte aus:
- Netzausbau im Zuge der Energiewende
- Integration erneuerbarer Energien
- regionale Unterschiede in der Netzinfrastruktur
- steigende Leistungspreise in vielen Netzgebieten
Für Unternehmen bedeutet das: Selbst bei stabilen Beschaffungspreisen können die Gesamtkosten spürbar steigen. Die atypische Netznutzung bietet hier einen aktiven Hebel. Statt steigende Netzentgelte hinzunehmen, können Unternehmen durch gezieltes Lastmanagement ihre Kostenstruktur selbst beeinflussen.
Was bedeutet „atypische Netznutzung“?
Die atypische Netznutzung ist eine gesetzlich verankerte Sonderform der Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Ein Unternehmen nutzt das Stromnetz dann „atypisch“, wenn seine Jahreshöchstleistung – also der höchste gemessene Leistungsbezug innerhalb eines Jahres – vorhersehbar außerhalb der vom Netzbetreiber definierten Hochlastzeitfenster liegt.
Der volkswirtschaftliche Grundgedanke ist einfach: Wer Lastspitzen gezielt in netzschwache Zeiten verlagert, entlastet das Stromnetz und senkt seine Netzentgelte deutlich.
Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können beim Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt beantragen. Die Ersparnis liegt häufig im Bereich mehrerer zehntausend Euro pro Jahr, abhängig vom Lastprofil und der Anschlussleistung.
Die atypische Netznutzung ist damit eine strukturierte Form des Peak Shaving. Sie ist klar abzugrenzen von anderen Sonderregelungen wie:
- intensiver Netznutzung
- singulärer Netznutzung
- pauschalen Netzentgeltreduzierungen
Wie funktioniert Atypische Netznutzung?
Die atypische Netznutzung basiert im Kern auf zwei Mechanismen:
- Hochlastzeitfenster (HLZ)
- Erheblichkeitsschwelle
Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind, kann ein individuelles Netzentgelt vereinbart werden.
Hochlastzeitfenster (HLZ) – Wann ist das Netz besonders belastet?
Hochlastzeitfenster sind die Zeiträume, in denen ein Verteilnetz besonders stark beansprucht wird. Sie werden jedes Jahr vom zuständigen Netzbetreiber veröffentlicht – in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr – und getrennt nach Netz- bzw. Umspannebene sowie nach Jahreszeiten definiert.
Die methodische Ermittlung der HLZ durch die Netzbetreiber erfolgt in mehreren Schritten:
- Aufteilung des Tages in 96 Viertelstundenwerte
- Bildung saisonaler Maximalwertkurven (Frühling, Sommer, Herbst, Winter)
- Ermittlung der Jahreshöchstlast
- Festlegung eines Schwellenwerts von 95 % der Jahreshöchstlast
- Definition aller Zeitfenster oberhalb dieser Schwelle als HLZ
Im Winter liegen Hochlastzeitfenster häufig am frühen Morgen sowie am späten Nachmittag, etwa zwischen 7:30–9:00 Uhr und 17:00–18:30 Uhr. Hintergrund ist die hohe Gleichzeitigkeit aus Industrieproduktion, Gewerbelast und Haushaltsverbrauch. Im Sommer verschieben sich relevante Zeiträume teilweise in die Mittagsstunden.
Beispiel: Hochlastzeitfenster im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH auf Mittelspannungsebene (2026)
| Jahreszeit | Zeitraum | HLZ (fiktives Beispiel) |
|---|---|---|
| Frühling | März - Mai | |
| Sommer | Juni - August | |
| Herbst | September - November | 17:30 - 18:00 Uhr |
| Winter | Dezember - Februar | 07:15 - 09:15 und 16.45 - 19:15 |
Für Unternehmen ist entscheidend:
- Die eigene Jahreshöchstleistung darf nicht innerhalb eines veröffentlichten HLZ auftreten.
- Eine gezielte Verlagerung in Abendstunden oder Wochenenden kann ausreichend sein.
Das erfordert eine präzise Planung und ein Lastmanagement, das flexibel auf die aktuellen Zeitfenster reagiert.

Erheblichkeitsschwelle – Wie stark muss die Abweichung sein?
Neben der zeitlichen Verlagerung verlangt der Gesetzgeber eine erhebliche Abweichung zwischen der Jahreshöchstleistung und der maximalen Leistung innerhalb der Hochlastzeitfenster.
Berechnungsformel: (Jahreshöchstleistung – HLZ-Leistung) / Jahreshöchstleistung × 100
Je nach Spannungsebene gelten folgende Schwellenwerte:
| Spannungseben | Schwellenwert |
|---|---|
| Höchstspannung | 5 % |
| HöS / HS | 10 % |
| Hochspannung | 10 % |
| HS / MS | 20 % |
| Mittelspannung | 20 % |
| MS / NS | 30 % |
| Niederspannung | 30 % |
Beispiel:
Ein Unternehmen mit einer Jahreshöchstleistung von 1.250 kW und einer maximalen HLZ-Leistung von 700 kW erreicht:
1.250 kW – 700 kW / 1.250 kW * 100 = 44 %
→ Die Reduktion liegt deutlich über der geforderten Schwelle und erfüllt damit das Kriterium.
Weitere Vorraussetzungen:
Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens 100 kW absolute Leistungsdifferenz
- mindestens 500 Euro jährliche Ersparnis
Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird die Netznutzung als atypisch anerkannt.
Wirtschaftlicher Nutzen für Gewerbe, Mittelstand und Industrie
Der Leistungspreis bestimmt in vielen Betrieben maßgeblich die Netzkosten. Eine einzige, ungesteuerte Lastspitze kann die Höhe der Netzentgelte für das gesamte Jahr festlegen – unabhängig vom übrigen Energieverbrauch.
Typische Effekte einer erfolgreichen Umsetzung:
- 20–40% geringere Netzentgelte
- vier- bis fünfstellige Einsparungen pro Jahr
- bessere Planbarkeit der Energiekosten
- zusätzliche Optimierungspotenziale in der Beschaffung
Gerade energieintensive Betriebe profitieren überproportional, da sich jede vermiedene Leistungsspitze direkt auf die Kostenstruktur auswirkt.
Rechenbeispiel: Ersparnis durch atypische Netznutzung
Ein mittelständisches Unternehmen hat eine Jahreshöchstleistung von 2.000 kW bei einem Leistungspreis von 120 €/kW.
Entscheidend ist: Die hohe Lastspitze darf weiterhin 2.000 kW betragen – sie muss lediglich außerhalb der Hochlastzeitfenster liegen. Für das individuelle Netzentgelt zählt ausschließlich die maximale Leistung innerhalb der HLZ.
Ohne atypische Netznutzung:
2.000 kW × 120 € = 240.000 €
Wird die HLZ-Leistung nun auf 1.500 kW begrenzt, ergibt sich:
Mit atypischer Netznutzung:
1.500 kW × 120 € = 180.000 €
Ergebnis:
60.000 € geringere Netzentgelte pro Jahr
Antrag und Fristen
Für die Inanspruchnahme eines individuellen Netzentgelts gelten klare formale Anforderungen:
- Antragstellung bis spätestens 30. September
- Einreichung beim zuständigen Netzbetreiber
- Prognose der atypischen Nutzung für das Folgejahr
Nach Ablauf des Jahres erfolgt die Überprüfung der tatsächlichen Werte. Wird die Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht oder liegt die Jahreshöchstleistung innerhalb eines Hochlastzeitfensters, gelten rückwirkend die regulären Netzentgelte.
Umsetzung in der Praxis: Intelligentes Energiemanagement mit Batteriespeicher
Die erfolgreiche Umsetzung der atypischen Netznutzung setzt voraus:
- transparente Lastgangdaten
- belastbare Prognosen der Jahreshöchstleistung
- aktive und automatisierte Laststeuerung
In der Praxis spielen Batteriespeicher eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen es:
- Lastspitzen gezielt zu kappen
- Energie in Hochlastzeitfenstern bereitzustellen
- Flexibilität wirtschaftlich zu monetarisieren
Moderne Energiemanagementlösungen wie coneva FLEX verfolgen dabei einen Multi-Use-Ansatz. Der Speicher wird nicht nur für die atypische Netznutzung eingesetzt, sondern gleichzeitig optimiert für:
- klassisches Peak Shaving
- strompreisbasierte Optimierung
- Eigenverbrauchsmaximierung aus Photovoltaik
- Kombination mit Ladeinfrastruktur
Das System priorisiert automatisch die wirtschaftlich sinnvollste Nutzung des Speichers und reagiert dynamisch auf Hochlastzeitfenster, Lastprognosen und Preissignale. So entsteht ein ganzheitliches Optimierungskonzept, das Netzentgelte, Beschaffungskosten und Eigenverbrauch integriert betrachtet.
Zukunftsperspektive: Dynamische Netzentgelte und steigende Flexibilitätsanforderungen
Die atypische Netznutzung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem flexibleren Stromsystem. Sie fördert gezielt Verbrauchsverhalten, das Netze in kritischen Zeiträumen entlastet, und bereitet Unternehmen auf künftige Marktmechanismen vor, wie zum Beispiel:
- dynamische Netzentgelte mit zeitvariablen Preisbestandteilen
- Echtzeit-Preissignale aus Netz- oder Strommarkt
- eine stärkere Flexibilisierung industrieller und gewerblicher Lasten
Unternehmen, die heute ihre Lastgänge analysieren, steuerbar machen und Speicher intelligent einsetzen, schaffen damit nicht nur kurzfristige Kostenvorteile bei den Netzentgelten. Sie positionieren sich strategisch für ein Energiesystem, in dem Flexibilität zunehmend zum wirtschaftlichen Erfolgsfaktor wird.
Fazit: Warum sich atypische Netznutzung jetzt lohnt
Für Gewerbe, Mittelstand und Industrie bietet die atypische Netznutzung einen klaren wirtschaftlichen Hebel:
- deutliche Senkung des Leistungspreises
- planbare und wiederkehrende Einsparungen
- Beitrag zur Netzstabilität
- strategische Vorbereitung auf dynamische Energiemärkte
Wer über verschiebbare Lasten, Speicher oder steuerbare Prozesse verfügt, sollte sein individuelles Einsparpotenzial frühzeitig prüfen und die Antragstellung rechtzeitig vorbereiten.
