Steigende Strompreise und zunehmende Anforderungen an Netzstabilität machen intelligentes Lastmanagement zu einem der wichtigsten Hebel für Unternehmen.
Neben Verbrauchsreduktion und Eigenversorgung bietet die atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV eine besonders wirkungsvolle Möglichkeit, die jährlichen Netzentgelte zu senken und gleichzeitig das Stromnetz zu entlasten.
Was bedeutet „atypische Netznutzung“?
Die atypische Netznutzung ist eine gesetzlich verankerte Sonderform der Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Sie beschreibt ein Verbrauchsverhalten, bei dem die Jahreshöchstleistung eines Unternehmens – also der höchste gemessene Leistungsbezug innerhalb eines Jahres – vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster (HLZ) liegt.
Der volkswirtschaftliche Grundgedanke ist einfach: Wer Lastspitzen gezielt in netzschwache Zeiten verlagert, entlastet das Stromnetz und senkt seine Netzentgelte deutlich.
Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können beim Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt beantragen. Die Ersparnis liegt häufig im Bereich mehrerer zehntausend Euro pro Jahr, abhängig vom Lastprofil und der Anschlussleistung.
Die Rolle der Hochlastzeitfenster (HLZ)
Die Hochlastzeitfenster (HLZ) markieren die Zeiten mit der höchsten Netzauslastung. Sie gelten an Werktagen, nicht an Wochenenden oder Feiertagen und werden jährlich von jedem Verteilnetzbetreiber veröffentlicht, meist saisonal aufgeteilt.

Entscheidend ist:
Die höchste gemessene Leistung eines Unternehmens darf nicht in diese Zeiträume fallen.
Das erfordert eine präzise Planung und ein Lastmanagement, das flexibel auf die aktuellen Zeitfenster reagiert.

Voraussetzungen für die atypische Netznutzung
Erheblichkeitsschwelle
Die maximale Leistung währen der Hochlastzeitfenster (HLZ) muss deutlich geringer sein als die Jahreshöchstleistung außerhalb dieser Zeiten.
Die erforderliche Differenz hängt von der Spannungsebene ab:
| Netz-/Umspannebene | Erheblichkeitsschwelle |
| Höchstspannung | 5 % |
| HöS / HS | 10 % |
| Hochspannung | 10 % |
| HS / MS | 20 % |
| Mittelspannung | 20 % |
| MS / NS | 30 % |
| Niederspannung | 30 % |
Beispiel:
Ein Unternehmen mit einer Jahreshöchstleistung von 1.250 kW und einer maximalen HLZ-Leistung von 700 kW erreicht:
1.250 kW – 700 kW / 1.250 kW * 100 = 44 %
→ Die Reduktion liegt deutlich über der geforderten Schwelle und erfüllt damit das Kriterium.
Absolute Mindestverlagerung
Unabhängig von der Prozentdifferenz muss die Verschiebung mindestens 100 kW betragen.
Nur Unternehmen mit relevantem Lastverschiebungspotenzial können profitieren.
Bagatellgrenze
Die jährliche Ersparnis muss mindestens 500 Euro betragen, um einen wirtschaftlich sinnvollen Aufwand darzustellen.
Antragsfrist
Der Antrag auf ein individuelles Netzentgelt muss bis spätestens 30. September beim zuständigen Netzbetreiber eingehen.
Wirtschaftlicher Nutzen: Hohe Einsparpotenziale durch gezielte Lastverlagerung
Der Leistungspreis – also die Kosten pro Kilowatt Anschlussleistung – macht oft einen großen Anteil der Energiekosten aus. Eine einzige Lastspitze kann die gesamten Netzkosten bestimmen. Wer Lasten gezielt außerhalb der HLZ verschiebt, kann diese Kosten spürbar senken.
Beispiel:
Ein mittelständischer Betrieb mit 2.000 kW Jahreshöchstleistung und einem Leistungspreis von 120 Euro/kW zahlt:
- Ohne Optimierung: 2.000 kW × 120 € = 240.000 Euro
- Mit Lastverlagerung (max. HLZ-Leistung 1.500 kW): 1.500 kW × 120 Euro = 180.000 Euro
Ersparnis: 60.000 Euro pro Jahr
Herausforderungen und Zukunftsperspektive
Atypische Netznutzung erfordert belastbare Daten, vorausschauende Steuerung und intelligente Systeme, die flexibel auf neue HLZ reagieren.
Mit der Entwicklung hin zu dynamischen Netzentgelten und Echtzeit-Preissignalen wird dieses Prinzip künftig noch relevanter. Wer heute seine Lasten aktiv steuert, schafft sich einen Vorsprung für die kommenden Marktmechanismen.
Fazit
Atypische Netznutzung ist ein wirkungsvolles Instrument, um Netzentgelte zu senken, Flexibilität wirtschaftlich zu nutzen und zur Netzstabilität beizutragen. Besonders profitieren Unternehmen mit planbaren oder verschiebbaren Lasten – etwa durch Batteriespeicher, PV-Anlagen oder Ladeinfrastruktur.
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