MiSpeL 2026 einfach erklärt: Was die neue Speicher-Regelung für Ihr Unternehmen bedeutet
EEG-Förderfähigkeit: Netzeinspeisung durch PV-Strom aus dem Zwischenspeicher kann anteilig marktprämienfähig bleiben, auch wenn der Speicher zusätzlich Netzstrom aufnimmt. Voraussetzung ist die Direktvermarktung.
Umlagen und Netzentgelte: Für zwischengespeicherten und wieder eingespeisten Netzstrom können Umlagen anteilig nach § 21 EnFG entfallen. MiSpeL liefert dafür die Mengenabgrenzung. Der Anspruch auf Netzentgeltbefreiung steht in § 118 Abs. 6 EnWG, nicht in MiSpeL. Nach BNetzA-Lesart ist er bis Ende 2028 abgesichert; danach ist die weitere Regelung im Zusammenhang mit AgNes zu klären.
Umsetzung durch Netz- und Messstellenbetreiber: Netz- und Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die Nutzung zu ermöglichen, gültig ab dem 1. Oktober 2027. Bis dahin ist eine frühere Anwendung nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich.
Was ist MiSpeL? Die neue Regulatorik der Bundesnetzagentur für Stromspeicher
Am 1. Oktober 2026 wurde die Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur **Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL)** beschlossen. Die bisherige Regelung setzte anhand der Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG eine strikte Trennung von förderfähigem Grünstrom (PV-Strom) und Graustrom (Netzstrom) voraus. Das heißt: Wurde ein Speicher parallel mit Netzstrom geladen, ging die EEG-Förderfähigkeit für den eingespeisten Grünstrom in den Speicher verloren. Dadurch blieben dynamische Stromtarife, Spotmarktmodelle und weitere flexible Betriebsweisen für viele Betreiber ungenutzt. Mit MiSpeL entsteht ein neuer regulatorischer Rahmen, in dem PV- und Netzstrom unter bestimmten Voraussetzungen im selben Speicher genutzt und rechnerisch zugeordnet werden können. Doch was ändert sich konkret und wie wird durch die rechnerische Abgrenzung, die Nutzung von Batteriespeichern in Industrie und Gewerbe deutlich flexibler?
Schluss mit der Abgabenfalle: Was sich durch MiSpeL 2026 konkret ändert
Bisher konnten Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit Speichern allein die Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG nutzen. Sie setzt voraus, dass Speicherlösungen ausschließlich mit PV-Strom geladen werden, wenn dieser später ins Netz eingespeist wird. Bei zusätzlicher Einspeicherung von Netzstrom entfällt nach dieser Option die Förderfähigkeit der Netzeinspeisung aus dem Speicher durch den Anteil des Graustroms. Umgekehrt lässt sich die Umlagesaldierung für gespeicherten Netzstrom nicht mit der Ausschließlichkeitsoption kombinieren. Auch Ladepunkte können unter dieser Option nicht zur Zwischenspeicherung genutzt werden. Damit sind Möglichkeiten zur flexiblen Reaktion auf Marktpreise und zur Kombination von Eigenverbrauch, Netzbezug und Einspeisung eingeschränkt geblieben.
MiSpeL eröffnet zwei neue Optionen, die die aktive Nutzung der Flexibilitätspotenziale von Stromspeichern und Ladepunkten ermöglichen sollen. Sie ermöglichen unter festgelegten Voraussetzungen, EEG-Förderung und marktorientierten Speicherbetrieb zu kombinieren. Beide Optionen setzen die Direktvermarktung voraus und stehen Anlagen mit fester Einspeisevergütung oder unentgeltlicher Abnahme nicht offen. Beide Optionen ermöglichen eine rechnerische Abgrenzung von PV- und Netzstrom, unterscheiden sich aber im Verfahren:
- Die Abgrenzungsoption nach § 19 Abs. 3b EEG ordnet viertelstündlich gemessene Strommengen anhand festgelegter Rechenformeln anteilig zu. So lässt sich bestimmen, für welche eingespeisten Mengen eine Marktprämie oder eine Umlageprivilegierung beansprucht werden kann.
- Die Pauschaloption nach § 19 Abs. 3c EEG vereinfacht die Zuordnung für bestimmte Anlagenkonstellationen mit Solaranlagen bis höchstens 30 kWp. Statt einer detaillierten rechnerischen Abgrenzung gelten dabei pauschale Annahmen und Grenzen. Für größere Gewerbe- und Industrieanlagen ist diese Option eher nicht von Relevanz.
Welche Option geeignet ist, hängt von der Anlagenkonstellation und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die neuen Möglichkeiten erlauben es, Netzbezug, Einspeisung und Eigenverbrauch stärker am Markt auszurichten, ohne dass Förderfähigkeit und Umlageprivilegien pauschal vollständig entfallen.
Wichtig zu beachten: Die BNetzA veröffentlichte MiSpeL am 1. Oktober 2026. Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Eine frühere Anwendung ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich. Die Pauschaloption setzt zudem die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die EU-Kommission voraus. Unternehmen können die Übergangszeit nutzen, um ihre Anlagenkonstellation und ihr Messkonzept prüfen zu lassen.
Die 3 größten Praxis-Chancen für Unternehmen durch MiSpeL
MiSpeL eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, Speicher und Ladepunkte flexibler einzusetzen. Für Unternehmen entstehen drei praktische Anwendungsoptionen, um ihre Speicherlösungen noch effizienter zu nutzen und damit ihre Wirtschaftlichkeit zu erhöhen:
1 Flexibler Multi-Use-Betrieb für Gewerbespeicher
Ein Gewerbespeicher rechnet sich dann am besten, wenn er möglichst viele Erlös- und Einspareffekte gleichzeitig nutzt. Genau das war bisher oft nicht möglich. Wer den Speicher zusätzlich zu PV-Strom auch mit Netzstrom geladen hat, musste verhindern, dass der Speicher in das öffentliche Netz zurückspeist. Eine optimierte Einspeisung von PV-Überschüssen war damit nicht möglich. Da die Strommengen nach MiSpeL rechnerisch abgegrenzt werden, kann derselbe Speicher mehrere Aufgaben übernehmen:
- PV-Eigenverbrauchsoptimierung: Solarstrom kann im Speicher zwischengespeichert und später vor Ort verbraucht werden, wenn der Betrieb ihn benötigt. Nicht selbst genutzte PV-Überschüsse werden weiterhin direkt ins Netz eingespeist und nicht über den Speicher geführt. Die EEG-Förderfähigkeit dieser direkten Einspeisung wird, anders als bei der Einspeiseoptimierung, durch den lokalen Speicherbetrieb grundsätzlich nicht infrage gestellt.
- Peak Shaving: Sobald Lastspitzen drohen, stellt der Speicher Leistung bereit und puffert diese ab. Dadurch werden die Leistungspreise gesenkt und der Netzanschluss entlastet. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann derselbe Speicher diese Aufgabe mit dem PV-Eigenverbrauch und weiteren Betriebsarten kombinieren.
- Dynamische Stromtarife und PV-Einspeiseoptimierung: Für Mischbetriebsfälle, in denen PV-Strom zwischengespeichert, zeitversetzt zu hohen Preisen eingespeist und zusätzlich Netzstrom preisoptimiert über dynamische Stromtarife aufgenommen wird, schafft MiSpeL mit den neuen Speicheroptionen einen Rahmen, um die Strommengen rechnerisch abzugrenzen. So können Preisunterschiede im Markt in beide Richtungen genutzt werden, ohne dass die Zuordnung der eingespeisten Mengen unklar bleibt.
- Spotmarkt-Arbitrage: Außerdem wird ermöglicht, den Speicher unabhängig von der lokalen Last oder der PV-Erzeugung mit günstigem Netzstrom zu laden, um diesen später bei höheren Marktpreisen wieder einzuspeisen. Dadurch entstehen Arbitrage-Erlöse, beispielsweise am Wochenende, wenn die Produktion ruht und der Speicher freie Kapazität hat. MiSpeL schafft auch hier den Rahmen für die Mengenabgrenzung.
Wie sich diese Anwendungen kombinieren lassen, hängt vom Lastverlauf, den Marktpreisen, der Anlagenkonstellation und dem Messkonzept ab. Ein Energiemanagementsystem kann die verschiedenen Ziele priorisieren und den Speicher entsprechend steuern.
2 Bidirektionales Laden (V2G) im Fuhrpark endlich wirtschaftlich
Ähnlich wie im Multi-Use-Betrieb lassen sich Batterien elektrischer Fahrzeugflotten während der Standzeiten dank bidirektionaler Ladetechnik als flexible Speicher nutzen. Die Chance ergibt sich vor allem aus den Ladepunkten, da durch MiSpeL die Zuordnung förderfähiger und saldierungsfähiger Strommengen geregelt wird.
Dabei sind zwei verschiedene Nutzformen interessant: Während beim Vehicle-to-Building (V2B) Fahrzeuge das Unternehmensgebäude mit Strom versorgen, wird beim Vehicle-to-Grid (V2G) Energie in das öffentliche Netz zurückgespeist. So können Unternehmen beispielsweise günstig geladenen Strom später im Betrieb einsetzen oder über einen geeigneten Vermarktungsvertrag am Strommarkt anbieten. Wie rentabel bidirektionales Laden ist, hängt von Standzeiten und benötigten Ladezuständen ab. Aus diesem Grund ist ein intelligentes Lademanagement von besonderer Relevanz, damit die tatsächlich verfügbare Batteriekapazität möglichst effizient genutzt wird.
Besonders relevant ist die Zuordnung insbesondere dann, wenn am Unternehmensstandort sowohl eigener PV-Strom als auch Netzstrom genutzt und später Energie zurückgespeist wird. Unter den jeweiligen Voraussetzungen können diese Betriebsweisen kombiniert werden, ohne die Förder- oder Umlageprivilegien durch das EEG pauschal zu verlieren.
3 Maximierung des Speicher-ROI durch Spotmarkt-Arbitrage bei PV-Grünstromspeichern
Der Use Case betrifft reine Grünstromspeicher bei PV-Volleinspeiseanlagen: Der Speicher dient bislang ausschließlich der zeitversetzten Einspeiseoptimierung von PV-Strom. Anders als bei Konstellationen mit lokaler Last gibt es hier keinen Eigenverbrauch, den der Speicher versorgen könnte, und damit in der bisherigen Logik grundsätzlich auch keinen Netzbezug für den Speicherbetrieb.
MiSpeL erweitert diese reine Grünstromspeicher-Logik zu einer Mischmarktnutzung: Unter den geltenden Voraussetzungen kann der Speicher zusätzlich mit günstigem Netzstrom geladen werden, um diesen später bei höheren Marktpreisen wieder einzuspeisen. Damit wird aus einem bislang ausschließlich für erneuerbare Einspeiseoptimierung genutzten Speicher ein zusätzlicher Anwendungsfall für Spotmarkt-Arbitrage bzw. Trading. Entscheidend ist dabei die rechnerische Abgrenzung zwischen förderfähiger Einspeisung aus erneuerbarer Erzeugung und saldierungsfähiger Einspeisung aus zwischengespeichertem Netzstrom nach den vorgegebenen Regeln.
Messkonzepte und Zählerstrukturen: Rechnerische Zuordnung auf Basis geeichter Messwerte
Die Basis für die optimale Integration eines Energiemanagementsystems ist die richtige Erfassung und Auswertung der Daten. Ein Messkonzept definiert, wann, wo, wie oft und in welcher Qualität Daten ermittelt werden können. Die Standard-Messkonzepte der Bundesnetzagentur legen fest, an welchen Punkten einer Anlage gemessen wird. Dazu zählen typischerweise der Netzanschlusspunkt für Bezug und Einspeisung, die Erzeugungsanlage, der Speicher mit Ladung und Entladung, sowie gegebenenfalls einzelne Ladepunkte.
Die Abgrenzungsoption durch MiSpeL ermöglicht die rechnerische Zuordnung von Strommengen auf Basis geeichter Messwerte. Dafür sind in der Regel zwei mess- und eichrechtskonforme Zähler erforderlich, die Viertelstundenwerte erfassen. In bestimmten Sonderkonstellationen genügt ein Zähler. Die Messwerte werden zusammengeführt und nach den vorgegebenen Formeln verrechnet. Das Energiemanagementsystem nutzt Daten zu Erzeugung, Verbrauch, Speicherbetrieb und Preisen, um Anlage und Speicher möglichst intelligent zu steuern. Energiemanagementsysteme können Strommengen zwar zusätzlich rechnerisch nachvollziehen, jedoch nicht selbst die abrechnungsrelevanten Förder- oder Saldierungsmengen bestimmen. Für Solarteure, EPCs und PV-Projektierer bedeutet dies in der Planung und Vermarktung von Batteriespeichern für Industrie und Gewerbe: Messkonzept, Zähler und Datenverarbeitung müssen in der Umsetzung mit den zuständigen Netz- und Messstellenbetreibern abgestimmt sein. Bis September 2027 ist in der Übergangsphase die Zustimmung beider Parteien dazu nötig, danach sind diese zur Bereitstellung verpflichtet.
Die Rolle des Energiemanagementsystems (EMS): Wie coneva die MiSpeL-Steuerung automatisiert
Ein Speicher kann nur dann mehrere Anwendungen wirtschaftlich bedienen, wenn seine Betriebsweise laufend auf Strompreise, PV-Erzeugung und den Energiebedarf des Unternehmens abgestimmt wird. Ein Energiemanagementsystem (EMS) führt diese Informationen zusammen und steuert, wann der Speicher lädt, Energie für Lastspitzen vorhält oder Strom für den Eigenverbrauch bereitstellt. Gleichzeitig schafft die Erfassung der Energieströme eine wichtige Datengrundlage für die rechnerische Abgrenzung nach MiSpeL.
Coneva Flex kombiniert die Optimierung von Batteriespeichern, die Nutzung von PV-Anlagen und smart gesteuerte Ladeinfrastruktur durch ein intelligentes Energiemanagementsystem, wobei Spotmarktpreise, Erzeugungsprognosen und betriebliche Anforderungen in die Steuerung einfließen. Bei niedrigen Strompreisen kann beispielsweise Netzstrom zum Laden genutzt werden, sofern ausreichend Kapazität verfügbar ist. Werden dagegen hohe PV-Überschüsse erwartet, hält das System Speicherplatz für den eigenen Solarstrom frei. Freie Speicherkapazität kann zudem – in Abstimmung mit dem Vermarktungspartner und den betrieblichen Anforderungen – für marktpreisorientiertes Laden und Entladen am Spotmarkt eingesetzt werden. Zugleich berücksichtigt das Lademanagement die benötigte Fahrzeugverfügbarkeit und die Grenzen des Netzanschlusses. So werden unterschiedliche Anwendungen nicht isoliert, sondern als gemeinsames Energiesystem optimiert.
Fazit & Handlungsempfehlung: Jetzt Speicher- und Flottenstrategie zukunftssicher aufstellen
MiSpeL eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, PV-Anlagen, Batteriespeicher und Ladepunkte flexibler zusammenzudenken. Ob sich Multi-Use, dynamische Stromtarife oder bidirektionales Laden im Einzelfall lohnen, hängt jedoch von der Anlagenkonstellation, der passenden Speicheroption, dem Messkonzept und den betrieblichen Anforderungen ab. Eine fundierte Planung zeigt, welche Potenziale sich nutzen lassen und welche Voraussetzungen dafür noch geschaffen werden müssen.
Lassen Sie Ihre Speicher- und Ladeinfrastruktur gemeinsam mit den coneva-Expert:innen prüfen. In einer individuellen Potenzialanalyse werden Ihre Anlagen, Lastgänge, Messkonzepte und Einsatzmöglichkeiten bewertet, damit Sie konkrete nächste Schritte für einen wirtschaftlichen Betrieb ableiten können.